Versteigerungsbedingungen
- Die Auktion erfolgt freiwillig, im Namen und für Rechnung der Einlieferer.
- Die Weine werden in dem Zustand versteigert, in dem sie sich im Augenblick
des Zuschlags befinden. Die Beschreibung erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen.
Sie stellen jedoch keine zugesicherten Eigenschaften im Sinne der §§ 459 ff.
BGB dar.
- Der Auktionator hat das Recht, Lots des Kataloges zu vereinigen, zu trennen,
zurückzuziehen oder außerhalb der Reihenfolge zu versteigern.
- Der Ausruf beginnt beim unteren Mindestgebotspreis, der im Katalog oder
in den am Auktionstag ausgegebenen Zusatzlisten aufgeführt ist. Die Versteigerungssprünge
sind dem „ABLAUF DER AUKTION“ zu entnehmen.
- Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf eines Gebotes kein
Übergebot abgegeben wird (Internet: Der Zuschlag erfolgt an den Meistbietenden
zum Auktionsende). Der Zuschlag erfolgt nur zu den von Koppe & Partner
vorgegebenen Bieter schritten. Der Auktionator kann im Namen des Einlieferers
den Zuschlag vorbehalten oder verweigern. Haben mehrere Bieter ein und dasselbe
Höchstgebot abgegeben, und wird nach dreimaligem Aufruf desselben kein Mehrangebot
gemacht, wird das Lot nochmals ausgerufen oder der Zuschlag per Los erteilt.
Bei schriftlichen Geboten der gleichen Höhe auf ein bestimmtes Lot entscheidet der Posteingang.
Der Versteigerer ist befugt, den erteilten Zuschlag zurückzunehmen und das
Lot erneut auszurufen, wenn irrtümlich ein rechtzeitig abgegebenes Gebot übersehen
worden ist oder sonst Zweifel über den Zuschlag bestehen.
- Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Das Eigentum geht erst mit der Zahlung
des Kaufpreises, die Gefahr gegenüber jeglichen Schadens bereits
mit dem Zuschlag auf den Käufer über. Erfolgt ein Zuschlag unter Vorbehalt,
so ist der Biete für die Dauer von zwei Wochen an sein Angebot gebunden.
Erhält er nicht innerhalb dieser Zeit den vorbehaltlosen Zuschlag, erlischt
das Gebot. Wird ein Vorbehalt durch den Einlieferer nicht angenommen,
kann das Lot, ohne Rückfrage an den Bieter des Vorbehalts, zu einem höheren
Gebot anderweitig vermittelt werden.
- Bietaufträge werden auch schriftlich entgegengenommen. Durch Abgabe eines
Angebotes oder Erteilung eines schriftlichen Ersteigerungsauftrages erkennt
der Bieter unsere Auktionsbedingungen an. Jeder Ersteigerer haftet auf Grund
seiner Anmeldung (Internet: Registrierung) persönlich für seine Käufe und
kann nicht geltend machen, für Rechnung Dritter gehandelt zu haben.
- Vom Ersteigerer ist, zuzüglich zum Zuschlag, ein einheitliches Aufgeld
von 10 % zu entrichten. Zudem wird pro gesteigertes Lot eine Abwicklungsgebühr
von EUR 5,— erhoben. Das Aufgeld und die Lotgebühr sind umsatzsteuerpflichtig.
Der Zuschlagspreis ist hingegen nicht umsatzsteuerpflichtig.
- Die Zahlungen sind in voller Höhe fällig:
Vor Herausgabe der ersteigerten Lots, spätestens 8 Tage nach dem Versteigerungstermin
(Internet: Versteigerungsende) auf dem Konto 29 519 100 bei der Bremischen
Volksbank, BLZ 291 900 24 unter Angabe des Namens, der Rechnungsnummer und
des Versteigerungsdatums.
Die Zahlungen am Versteigerungstermin müssen in bar geleistet werden.
Der Auktionator kann auch Schecks akzeptieren. Wird die Zahlung nicht oder
nicht rechtzeitig geleistet, so kann der Versteigerer wahlweise Erfüllung
des Kaufvertrages verlangen und, davon unabhängig, die Lots auf Kosten des
Käufers nochmals versteigern. In diesem Fall haftet der Käufer für den Ausfall
und seine Rechte aus dem vorangegangenem Zuschlag erlöschen. Der Käufer hat
keinen Anspruch auf einen eventuellen Mehrerlös. Er wird zu einem weiteren
Gebot nicht zugelassen. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 1 % je
angebrochenen Monats berechnet. Kursverluste und Einlösespesen gehen zu Lasten
des Ersteigerers. Dies gilt auch für Schecks, die erst nach vorbehaltloser
Bankgutschrift als Erfüllung anerkannt werden. Auch ohne Mahnung haftet
der Käufer bei verspäteter Zahlung oder Verweigerung der Abnahme eines
zugeschlagenen Lots für jeglichen Schaden. Kaufgeld, -rückstände und Nebenleistungen
kann der Auktionator im eigenen Namen einziehen/einklagen.
- Die Lots können erst nach vollständiger Zahlung in Empfang genommen werden.
Für Lots, die nicht spätestens nach 4 Wochen nach Versteigerungstermin abgeholt
oder auf Wunsch des Ersteigerers versandt wurden, wird für jeden angefangenen
Kalendermonat ein Lagergeld in Höhe von 5 % des Zuschlags erhoben. Saalbieter,
die ihre ersteigerten Lots unmittelbar nach Auktionsende bezahlen, bekommen
die Weine frei Haus an eine inländische Adresse geliefert. Ansonsten werden
die Weine per Spedition/Post geliefert. Die Fracht geht hierbei zu Lasten
des Ersteigerers. Die Transportkosten belaufen sich auf EUR 1,20 pro 0,75 l-Flasche
(Ausland: EUR 2,25), mindestens jedoch EUR 10,00 (Ausland: EUR 15,00) zzgl. MwSt.
Eine Haftung für etwaige Beschädigungen oder Verluste übernimmt das Auktionshaus
nicht.
- Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz des Auktionators.
Die Rechtsbeziehung nach deutschem Recht gilt als vereinbart.
- Koppe & Partner übernimmt keinerlei Haftung für den Verlust und die
Fehlübertragung von Daten. Der Anwender trägt das volle Risiko für eventuell
durch den Betrieb oder das Nichtfunktionieren der Software verursachte Schäden
und/oder Folgeschäden, gleich welcher Art.