Anmeldung

Versteigerungsbedingungen

1.

Die Auktion erfolgt freiwillig, im Namen und für Rechnung der Einlieferer.

2.

Die Weine werden in dem Zustand versteigert, in dem sie sich im Augenblick des Zuschlags befinden. Die Beschreibung erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen. Sie stellt jedoch keine zugesicherten Eigenschaften im Sinne der § 459 ff. BGB dar.

3.

Der Auktionator hat das Recht, Lots des Kataloges zu vereinigen, zu trennen, zurückzuziehen oder außerhalb der Reihenfolge zu versteigern.

4.

Der Ausruf beginnt beim unteren Mindestgebotspreis, der im Katalog aufgeführt ist. Die Versteigerungssprünge sind dem „AUKTIONSABLAUF“ zu entnehmen.

5.

Der Zuschlag erfolgt an den Meistbietenden zum Auktionsende, wobei dies nur zu den von Koppe & Partner Weinauktionen GmbH vorgegebenen Bieterschritten erfolgen kann. Bei eingehenden Geboten der gleichen Höhe auf ein bestimmtes Lot entscheidet der Zeitpunkt der Online-Gebotsabgabe.

6.

Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Das Eigentum geht erst mit der Zahlung des Kaufpreises, die Gefahr gegenüber jeglichen Schadens bereits mit dem Zuschlag auf den Ersteigerer über.

7.

Durch Abgabe eines Online-Gebotes erkennt der Bieter unsere Auktionsbedingungen an. Jeder Ersteigerer haftet auf Grund seiner Registrierung persönlich für seine Käufe und kann nicht geltend machen, für Rechnung Dritter gehandelt zu haben.

8.

Vom Ersteigerer ist, zuzüglich zum Zuschlag, ein einheitliches Aufgeld von 10 % zu entrichten. Zudem wird pro gesteigertes Lot eine Abwicklungsgebühr von EUR 5,00 erhoben. Das Aufgeld und die Lotgebühr sind umsatzsteuerpflichtig. Der Zuschlagspreis ist hingegen nicht umsatzsteuerpflichtig.

9.

Die Zahlungen sind in voller Höhe fällig: Vor Herausgabe der ersteigerten Lots, spätestens 8 Tage nach dem Versteigerungsende auf das auf der Rechnung angegebene Konto. Wird die Zahlung nicht oder nicht rechtzeitig geleistet, so kann der Versteigerer wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages verlangen und, davon unabhängig, die Lots auf Kosten des Ersteigerers nochmals versteigern. In diesem Fall haftet der Ersteigerer für den Ausfall und seine Rechte aus dem vorangegangenem Zuschlag erlöschen. Der Ersteigerer hat keinen Anspruch auf einen eventuellen Mehrerlös. Er wird zu einem weiteren Gebot nicht zugelassen. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 1 % je angebrochenen Monats berechnet. Kursverluste und Einlösespesen gehen zu Lasten des Ersteigerers. Auch ohne Mahnung haftet der Ersteigerer bei verspäteter Zahlung oder Verweigerung der Abnahme eines zugeschlagenen Lots für jeglichen Schaden. Kaufgeld, -rückstände und Nebenleistungen kann der Auktionator im eigenen Namen einziehen/einklagen.

10.

Die Lots können erst nach vollständiger Zahlung in Empfang genommen werden. Für Lots, die nicht spätestens nach 4 Wochen nach Versteigerungstermin abgeholt oder auf Wunsch des Ersteigerers versandt wurden, wird für jeden angefangenen Kalendermonat ein Lagergeld in Höhe von 5 % des Zuschlags erhoben. Die Auslieferung der Weine erfolgt per DHL oder Fachspedition. Die Fracht geht hierbei zu Lasten des Ersteigerers. Die Transportkosten in Deutschland belaufen sich auf EUR 1,50 pro 0,75 l-Flasche (EU-Ausland: EUR 2,50), mindestens jedoch EUR 15,00 (EU-Ausland: EUR 25,00) zzgl. MwSt. Eine Auslieferung in Staaten außerhalb der EU ist nicht möglich, wohl aber eine selbstorganisierte Abholung. Eine Haftung für etwaige Beschädigungen oder Verluste übernimmt das Auktionshaus nicht.

11.

Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz des Auktionators. Die Rechtsbeziehung nach deutschem Recht gilt als vereinbart.

12.

Koppe & Partner Weinauktionen GmbH übernimmt keinerlei Haftung für den Verlust und die Fehlübertragung von Daten. Der Anwender trägt das volle Risiko für eventuell durch den Betrieb oder das Nichtfunktionieren der Software verursachte Schäden und/oder Folgeschäden, gleich welcher Art.